Im Vergleich mit manch anderer Gemeinde sind
wir im Flecken nicht ganz so schlimm getroffen worden, es wurde niemand
schwer verletzt und durch die Flut in Lebensgefahr Geratene konnten gerettet
werden.
Dennoch stellen die Hochwasserschäden viele Betroffene vor massive
existenzielle Probleme.
Daher haben wir für den Bereich der Ortsgemeinde Schönecken Spendenkonten
eingerichtet.
Selbstverständlich können auch Barspenden gegen Quittung beim
Ortsbürgermeister abgegeben werden.
Wichtig:
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt das Stichwort
(Verwendungszweck)
„Spende Hochwasserhilfe Schönecken“ an.
Raiffeisenbank Westeifel
Ortsgemeinde Schönecken
IBAN-Nr. DE09 5866 1901 0005 0000 18 SWIFT-BIC: GENODED1WSC
Kreissparkasse Bitburg-Prüm:
Ortsgemeinde Schönecken
IBAN-Nr. DE22 5865 0030 0050 0028 07 SWIFT-BIC: MALADE51BIT
Volksbank Eifel:
Ortsgemeinde Schönecken
IBAN-Nr. DE07 5866 0101 0006 7147 50 SWIFT-BIC: GENODED1BIT
Vielen, vielen Dank!
Johannes Arenth
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Bei Spenden bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale
Spenden-Bescheinigung erforderlich! (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Es reicht der Überweisungsbeleg.
Als vereinfachter Nachweis, und nur nach
Aufforderung durch das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, ist der
schriftliche Kontoauszug oder der Nachweis einer Online-Überweisung des
Spenders bereits ausreichend. |