Historische Dokumente:   Ungleichbehandlung zu Kaisers Zeiten - 1906 und 1915 - Anträge auf Ausstellung eines Waffenscheins
1. 1906 - Antrag des Pfarrers Amling aus Lasel / Waffenschein wurde erteilt.
2. 1915 - Antrag des Postbeamten Seffern aus Schönecken / Waffenschein wurde verweigert.
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1. Antrag des Pfarrers Amling - Waffenschein erteilt nach neun Tagen!
Katholisches Pfarramt Lasel

Lasel, den 20. Mai 1906
29/5 06 II 583

Da nach ihrer neuen Polizeiverordnung das Führen von Revolvern und Floberts ohne polizeiliche Erlaubnis verboten ist, erbitte ich mir einen Waffenschein. Der Revolver bedarf ich als Schutz, da ich des öfteren noch zu später Abendstunde weitere Fußtouren auf einsamen Wegen zu machen habe, das Flobert gegen Tauben und Spatzen, nachdem die ersteren an der Kirche, die letzteren im Garten mir Schaden machen.

AMLING Pf.

An die Polizeiverwaltung der Bürgermeisterei Schönecken

Sch 29/5 1906
1) Waffenschein wird zugestellt
2) zu den Akten

Der Bürgermeister Solheé

2. Antrag des Oberpostschaffners Seffern - Ausstellung eines Waffenscheins abgelehnt!

2b. Das Originaldokument

Anmerkung der Redaktion:
Was war zu Kaisers Zeiten der Unterschied zwischen einem Pastor und einem Postboten?
Ein Pastor erhielt einen Erlaubnisschein zum Besitz eines Revolvers und eines Floberts ohne landrätliche Genehmigung.
Ein Postbote bei zweimaliger Beantragung durch das Landratsamt keine Genehmigung für ein Flobert.

Entziffert von Nikolaus Schönecken im Dezember 2009.

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