Katholisches
Pfarramt Lasel
Lasel, den 20. Mai 1906
29/5 06 II 583 Da nach ihrer neuen
Polizeiverordnung das Führen von Revolvern und Floberts ohne polizeiliche Erlaubnis
verboten ist, erbitte ich mir einen Waffenschein. Der Revolver bedarf ich als Schutz, da
ich des öfteren noch zu später Abendstunde weitere Fußtouren auf einsamen Wegen zu
machen habe, das Flobert gegen Tauben und Spatzen, nachdem die ersteren an der Kirche, die
letzteren im Garten mir Schaden machen.
AMLING Pf.
An die Polizeiverwaltung der Bürgermeisterei
Schönecken
Sch 29/5 1906
1) Waffenschein wird zugestellt
2) zu den Akten
Der Bürgermeister Solheé |
|